Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 17. - 23 Juni 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 16. Mai 2019 (2C_1034/2017): Abfallwirtschaft und Entsorgung; jährliche Grundgebühr 2013 (Waadt); Belastung einer Stiftung mit einer jährlichen Grundabfallsteuer; die Bemessung der Abgabe erfolgt basierend auf dem Volumen einer Liegenschaft in Lausanne; gemäss Auffassung der Beschwerdeführerin entspricht das System zur Finanzierung der Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung nicht dem Bundesrecht und ist die Gemeinde Lausanne aufzufordern, das System zur Finanzierung der Abfallwirtschaft und Abfallentsorgung zu überprüfen und bundesrechtskonform auszugestalten. Gemäss der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann die Grundsteuer für die Abfallwirtschaft schematisch, insbesondere nach dem Volumen eines Gebäudes festgelegt werden. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die von der Stiftung geforderte Grundabfallsteuer - trotz vergleichsweise hohem Gebäudevolumen - in einem angemessenen Verhältnis zu den von ihr erhaltenen Dienstleistungen stehen. Daraus folgt, dass die in Frage stehende Abgabe zwar relativ hoch erscheint, aber dennoch nicht gegen das Äquivalenzprinzip verstösst. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  • Urteil vom 27. Mai 2019 (2C_495/2017, 2C_512/2017): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2009, 2010 und 2011 (Wallis); Leistungen eines gemischtwirtschaftlichen, im öffentlichen Interesse tätigen Unternehmens an ihr nahestehende Unternehmen; Verhältnis von Art. 58 Abs. 1 und Abs. 3 DBG: Will die Steuerbehörde eine verdeckte Gewinnausschüttung bei sog. Partnerwerken nachweisen, so hat sie dies anhand von einer der in Art. 58 Abs. 3 DBG erwähnten Verrechnungspreismethoden zu tun. Die Steuerrekurskommission hat eine grundsätzlich zulässige cost plus 5%-Methode verwendet, diese aber in willkürlicher Weise mit einem methodenfremden «Korrektiv» ergänzt. Ohne dieses willkürliche «Korrektiv» ergibt sich sodann ein Verrechnungspreis, der weit unter der von der Steuerpflichtigen erhaltenen Vergütung liegt. Entsprechend ist keine verdeckte Gewinnausschüttung ersichtlich.
  • Urteil vom 3. Juni 2019 (2C_241/2019): Direkte Bundessteuer und Kantonale Steuern 2009 (Tessin); Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit; keine Verjährung; die Beschwerde des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
  • Urteil vom 3. Juni 2019 (2C_242/2019): Direkte Bundessteuer und Kantonale Steuern 2009 (Tessin); Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit; keine Verjährung; die Beschwerde des Beschwerdeführers wird abgewiesen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden

  • Urteil vom 22. Mai 2019 (1C_203/2019): Kantonale Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 (Solothurn), Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung; Abstimmungs-Info; das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.