Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 11. - 17. Januar 2021 publiziert wurden.

  • Urteil vom 9. Oktober 2020 (2C_298/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Thurgau); Versuchte Steuerhinterziehung; Der A AG wurden diverse Aufwendungen bzw. Abschreibungen mangels geschäftsmässiger Begründetheit aufgerechnet. Vorliegend sind der objektive und subjektive Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt. Erkenntnisse aus dem Veranlagungsverfahren sind zudem im Steuerhinterziehungsverfahren verwertbar. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 27. November 2020 (2C_536/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2014 (Zürich); Die steuerpflichtige A. AG stellt der D. seit dem Jahr 2000 Kapital zur Verfügung; Die A. AG beteiligte sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung an der D. mit 88,16%. Die Liberierung der Anteile erfolgte durch Wandlung einer Forderung gegen die D. Streitig ist vorliegend die Abschreibung, welche die A. AG auf dieser Beteiligung vorgenommen hat. Eine Verbuchung eines “Nonvaleur” ist handelsrechtswidrig. Die D. wäre ohne die Wandlung der Forderung überschuldet gewesen. Unter diesen Umständen erweist es sich, dass der wirtschaftliche Wert der eingebrachten Forderung unter deren Nominalwert lag bzw. nicht mehr werthaltig war und die Liberierung eine Sanierungsmassnahme bildete. Der richtige Wert ist aber unklar und die Vorinstanz hätte diesen ermitteln müssen. Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen und Rückweisung an die Vorinstanz.
  • Urteil vom 02. Dezember 2020 (2C_249/2020): Pauschale Steueranrechnung, Fälligkeiten 2012 (Zug); Streitig ist vorliegend die pauschale Steueranrechnung auf einem Dividendenertrag aus einer qualifizierten Beteiligung. Gemäss Art. 5 Abs. 4 PStAV gelten Erträge, die nur einer Teilbesteuerung unterliegen, als nicht besteuert, was nach der Rechtsprechung in einem unlösbaren Widerspruch zu Art. 24 Abs. 2 Ziff. 2 DBA CH-DE liegt. Die Bestimmung ist so auszulegen, dass einem unterschiedlichen Ausmass der Privilegierung von qualifizierten Beteiligungserträgen auf Bundes- und Kantons-/Gemeindeebene abschliessend Rechnung getragen wird, indem der Maximalbetrag gesondert ermittelt und anschliessend zusammengerechnet wird. Dies entgegen der Meinung der ESTV, welche die Anwendung der Drittelslösung nach Art. 12 PStAV als richtig erachtete. Abweisung der Beschwerde der ESTV.
  • Urteil vom 3. Dezember 2020 (2C_613/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2013 (Wallis); Der steuerpflichtige Ehemann war Angehöriger der Erbengemeinschaft 1, die zusammen mit der Erbengemeinschaft 2 eine Parzelle mit Restaurant besass (Miteigentum); Der steuerpflichtige Ehemann beschloss, das Restaurant alleine weiterzuführen; Zu diesem Zweck erwarb er den Miteigentumsanteil der Erbengemeinschaft 2; Bevor ihm der Anteil der Erbengemeinschaft 1 mittels Erbteilungsvertrag zugeteilt und er Alleineigentümer der Parzelle und des Restaurants wurde, pachtete er diesen Anteil; Ende 2013 veräusserte er das Restaurant an eine Drittperson und beendete seine selbständige Erwerbstätigkeit; Zu klären war die Frage, ob der gesamte auf den Miteigentumsanteil der Erbengemeinschaft 1 entfallende Liquidationsgewinn bei den Steuerpflichtigen (Ehepaar) zu versteuern ist; Beim Tod des Erblassers sind die Erben der Erbengemeinschaft 1 an dessen Stelle getreten und selbständig erwerbstätig geworden; Dies gilt auch wenn sie den Betrieb selber nicht weiterführen, sondern verkaufen, liquidieren oder verpachten; Die erbteilungsweise Zuweisung des Miteigentumsanteils 1 samt Betrieb an den steuerpflichtigen Ehemann stellt einen Realisationstatbestand i.S.v. DBG 18 Abs. 2 dar; Die Steuerpflichtigen haben keinen Antrag auf Steueraufschub gestellt, weshalb der von den ausscheidenden Erben realisierte Liquidationsgewinn im Zeitpunkt der Ausscheidung bei diesen steuerbar war; Der Liquidationsgewinn der Steuerpflichtigen beschränkt sich für die Zeit vor der Erbteilung auf die stillen Reserven im Umfang des Erbanteils des steuerpflichtigen Ehemannes; Erst ab der Erbteilung ist der entstandene Liquidationsgewinn ausschliesslich bei den Steuerpflichtigen steuerbar; Gutheissung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 28. Dezember 2020 (2F_31/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2016 (Genf); Das Revisionsbegehren bezüglich des Urteils 2C_380/2020 wird abgewiesen.
  • Urteil vom 28. Dezember 2020 (2F_32/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2015 (Genf); Das Revisionsbegehren bezüglich des Urteils 2C_935/2020 wird gutgeheissen.
  • Urteil vom 22. Dezember 2020 (2F_33/2020): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2012-2016 (Genf); Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuches.
  • Urteil vom 28. Dezember 2020 (2C_899/2020): Erbschaftssteuer (Wallis); Vorliegend keine Steuerbefreiung aufgrund eines gemeinnützigen Zwecks für ausländische juristische Personen (in casu ein italienischer Verein), da die kantonale Auslegung des Gesetzes weder gegen die Rechtsgeichheit verstösst noch willkürlich ist; Abweisung der Beschwerde des Vereins und Willensvollstreckers.

Nichteintretensentscheide / Amtshilfe:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.