Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 17. - 23. Juli 2017 publiziert wurden.

  • Urteil vom 3. Juli 2017 (2C_589/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2002 bis 2004 und 2010 bis 2012 (Genf); gegen selbständig eröffnete Zwischenentscheide (vorliegend über die aufschiebende Wirkung durch die Vorinstanz) ist die Beschwerde zulässig, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken können (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG); unzureichende Begründung; auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
  • Urteil vom 2. Juni 2017 (2C_1088/2016): Subvention an Kosten für ein elektronisches Patientendossier; Verfahrenskosten (Zürich);  die Zulässigkeit der Anfechtung eines Entscheids betreffend Auferlegung der Gerichtskosten richtet sich nach der Zulässigkeit des (ordentlichen) Rechtsmittels in der Hauptsache; die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist unzulässig gegen Entscheide betreffend Subventionen, auf die kein Anspruch besteht (Art. 83 lit. k BGG); auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wird nicht eingetreten; die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird abgewiesen.
  • Urteil vom 7. Juli 2017 (2C_596/2017): Amtshilfe DBA Schweiz - USA; Beschwerde gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2017; grundsätzlich ist die Beschwerde gegen Entscheide auf dem Gebiet der internationalen Amtshilfe unzulässig; ausnahmsweise ist eine solche im Bereich der internationalen Amtshilfe in Steuersachen zulässig, sofern sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder wenn es sich aus anderen Gründen um einen besonders bedeutenden Fall im Sinne von Art. 84 Abs. 2 BGG handelt; vorliegend unzureichend begründet (E. 3.3 und 3.4); auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.