Am 22. Dezember 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben.

Die Mindestbesteuerung wird temporär auf dem Verordnungsweg umgesetzt. Sie wird in Form einer nationalen Ergänzungssteuer erhoben. Die Schweiz stellt damit sicher, dass im Inland eine Mindestbesteuerung von 15% von grossen, international tätigen Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro erfolgt.

Die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea wenden das Regelwerk ab dem gleichen Zeitpunkt an.

Der Bundesrat verzichtet jedoch vorerst auf die Inkraftsetzung der internationalen Ergänzungssteuer (IIR und UTPR). Er wird die weitere internationale Entwicklung diesbezüglich beobachten und über deren Einführung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, falls dies angezeigt ist.

Die Verordnung ist hier abrufbar.