Am 16. November 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt um.

Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsbestimmung in Form einer PPT-Klausel und eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard.

Vor dem Inkrafttreten muss es in beiden Ländern vom Gesetzgeber genehmigt werden.

Die Botschaft ist hier abrufbar und das Änderungsprotokoll hier.