Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 die Botschaft zur Änderung des DBA mit Deutschland verabschiedet.

Das Änderungsprotokoll sieht in Bezug auf die schweizerische Praxis keine wesentlichen Änderungen bei der Zuteilung der Besteuerungsrechte zwischen der Schweiz und Deutschland vor. Es enthält aber namentlich verschiedene Präzisierungen im Zusammenhang mit unselbständigen, grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten sowie neue Bestimmungen zum Verständigungsverfahren.

Zudem übernimmt das Protokoll den Ansatz der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Zuteilung von Unternehmensgewinnen zu Betriebsstätten und setzt es die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen DBA um.

Die vollständige Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen ist hier abrufbar.