Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Botschaft zum Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Belgien verabschiedet.

Das Zusatzabkommen setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Es passt das DBA zudem in einigen Punkten an die aktuelle Vertragspolitik beider Länder an.

Bevor das Zusatzabkommen in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Die Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen (inkl. Beilagen) ist hier abrufbar.