Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken die Einnahmen aus den Mineralölsteuern. Deshalb plant der Bundesrat, eine Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb einzuführen. An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Eckwerte festgelegt.

Die Strasseninfrastruktur wird heute zu einem Teil durch die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag finanziert. Um das Klimaziel, bis 2050 keine Treibhausgase mehr auszustossen, zu erreichen, wird der Fahrzeugbestand in Zukunft überwiegend aus Elektrofahrzeugen bestehen müssen. Der Bundesrat hat das UVEK und EFD beauftragt, bis Ende 2023 ein Gesetzespaket zur nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch die Einführung einer Ersatzabgabe für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, wie beispielsweise Elektrofahrzeuge, auszuarbeiten.

Die Ersatzabgabe wird sich aus einem festen Betrag pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeugkategorie zusammensetzen. Benzin- und Dieselfahrzeuge sind von der Ersatzabgabe nicht betroffen und werden nicht zusätzlich belastet. Der Bundesrat lässt noch offen, wie die Abgabe erhoben werden soll.

Der Bundesrat geht davon aus, dass die Ersatzabgabe bis 2030 in Kraft treten wird. Die daraus generierten Einnahmen werden analog zu den Einnahmen aus den Mineralölsteuern verteilt.

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