Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen angepasst. Damit wird die Berichtspflicht im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs in Sachen OECD-Mindestbesteuerung präzisiert und der administrative Aufwand für Unternehmen dank einer zentralen Einreichung reduziert.
Konkret regelt die Verordnungsänderung das Einreichen der Erklärung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), den internationalen Austausch der Erklärungen durch die ESTV und die Verwendung durch die Kantone. Die Änderung soll ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die erste Erklärung werden Unternehmen bis spätestens 30. Juni 2026 einreichen.
Die Mindeststeuerverordnung wurde in weiteren Punkten angepasst: (i) Sie präzisiert das Verfahren bei der internationalen Ergänzungssteuer IIR, wenn im betreffenden Geschäftsjahr keine Tochtergesellschaften im Ausland unterbesteuert sind; und (ii) sie sieht eine Aufteilung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer vor, wenn eine Geschäftseinheit unter dem Jahr den Kanton wechselt.
Die Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen (inkl. Beilagen) ist hier abrufbar.




