Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft schlägt er unter anderem vor, Versandhandelsplattformen umfassend zu besteuern und die Abrechnungen für KMU zu vereinfachen. Der Vorschlag setzt zudem weitere parlamentarische Vorstösse um.

Die Vorlage umfasst verschiedene Änderungen des MWSTG, namentlich in den Bereichen Steuerpflicht, Steuerabrechnung und Steuersicherung. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Internet-Versandhandelsplattformen werden anstelle der ausländischen Versandhandelsunternehmen für alle über sie erfolgten Verkäufe steuerpflichtig (Umsetzung der Motion Vonlanthen 18.3540). Sendungen von steuerpflichtigen Plattformen und Versandhandelsunternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, können mit einem Einfuhrverbot belegt oder vernichtet werden;
  • Einführung der freiwilligen jährlichen Abrechnung mit Akontozahlungen;
  • Bezugsteuerpflicht für alle Lieferungen und Dienstleistungen im Inland an steuerpflichtige Unternehmen durch ausländische Unternehmen;
  • Einführung der Bezugsteuerpflicht im Inland für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und dergleichen;
  • Gesetzliche Vermutung, wonach eine vom Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Zahlung auch mehrwertsteuerrechtlich eine Subvention ist (Umsetzung der Motion WAK-S 16.3431);
  • Unterstellung der Produkte für die Monatshygiene unter den reduzierten Steuersatz (Umsetzung der Motion Maire 18.4205).

Zur Betrugsverhinderung soll die Bezugsteuerpflicht im Inland für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten, Bescheinigungen und Zertifikaten eingeführt werden. Bis diese Gesetzesbestimmung in Kraft tritt, wird mittels Verordnungsänderung das Meldeverfahren vorgeschrieben.

Im Beiblatt zur Medienmitteilung vom 19. Juni 2020 - Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in der digitalisierten und globalisierten Wirtschaft sind sämtliche Massnahmen detailliert aufgelistet.

Im Rahmen der Vernehmlassung wurden insbesondere die folgenden Dokumente publiziert:

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Oktober 2020.