An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet. Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll zukünftig elektronisch erfolgen.

Seit einigen Jahren bietet die ESTV die Möglichkeit, die MWST-Abrechnung elektronisch einzureichen. Bereits heute melden sich praktisch alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen online an, 90% rechnen auch online ab. Nun sollen auch die restlichen steuerpflichtigen Personen (rund 40 000) dies via Portal tun.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 21. Oktober 2022.

Die Medienmitteiliung und weitere Dokumente sind hier abrufbar.