Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 07. Juni 2024 das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Er schlägt ein neues Gesetz vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen zwischen der Schweiz und einem Partnerstaat regelt, mit welchem ein einsprechender völkerrechtlicher Vertrag besteht.

Dieses Gesetz wird benötigt, da in den neuen Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Abkommen einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen vorsehen, die für die Besteuerung im Wohnsitzstaat erforderlich sind.

Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar und die erläuternde Bericht hier.