An seiner Sitzung vom 5. Dezember hat der Bundesrat Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Die Vorlage soll hauptsächlich zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen: die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen und die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen.
Nebst der oben erwähnten Umsetzung schlägt der Bundesrat noch weitere kleinere Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes vor. Unter anderem soll die nicht in Kraft gesetzte Möglichkeit, das Geschäftsjahr als Steuerperiode zu wählen, aufgehoben werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. März 2026.
Die Medienmitteilung sowie weiter Unterlagen können hier eingesehen werden.




