Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Eckwerte für die Botschaft zur Steuervorlage 17 (SV17) beschlossen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis Ende März 2018 eine Botschaft auszuarbeiten.

Gemäss Medienmitteilung der ESTV vom 31. Januar 2018 orientieren sich die vom Bundesrat festgelegten Eckwerte, die in der Botschaft zur SV17 enthalten sein werden, stark an der Vernehmlassungsvorlage.

Die wichtigste Neuerung zur Vernehmlassungsvorlage besteht darin, dass der Bundesrat den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 17% auf 21,2%, statt wie ursprünglich vorgesehen nur auf 20,5%, erhöhen will. Mit dieser Anpassung wird die wichtigste Forderung der Kantone und Gemeinden erfüllt (vgl. diesbezüglich auch unsere Beiträge vom 9. Juni 2017, 25. Juni 2017, 6. September 2017 und 10. September 2017).

An den zentralen weiteren Vorgaben hält der Bundesrat fest. Dementsprechend soll die Patentbox obligatorisch für alle Kantone eingeführt werden. Fakultativ können auf kantonaler Ebene zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben gewährt werden. Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen sollen beim Bund zu 70% und kantonal zu mindestens 70% besteuert werden. Die Entlastungsbegrenzung soll bei 70% liegen. Zudem sollen die Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen um CHF 30 pro Kind erhöht werden. Zusammen mit der Botschaft wird das EFD zudem eine Schätzung der dynamischen finanziellen Auswirkungen der SV17 auf Bund und Kantone ausarbeiten.

Der Bundesrat hält am vorgesehenen Zeitplan fest und möchte Ende März 2018 die Botschaft zur SV17 verabschieden, mit dem Ziel, dass die parlamentarische Beratung bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen werden kann. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen der SV17 auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat hält die Reform aufgrund des stark veränderten internationalen Drucks unverändert für sehr dringlich.