Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat auf Grundlage der Steuerdaten von 2021 eine Analyse zur Nutzung des Steuerabzugs für Kinderdrittbetreuungskosten bei der direkten Bundessteuer veröffentlicht. Die gesamte Steuererleichterung beläuft sich auf rund CHF 100 Millionen. In der Praxis wird der Abzug vor allem von städtischen, gut verdienenden Doppelverdienerhaushalten genutzt: Fast 60% der Steuerentlastung entfallen auf das einkommensstärkste Fünftel der Steuerpflichtigen.

Ein grosser Teil der geltend gemachten Abzüge liegt deutlich unter dem im Jahr 2021 geltenden Höchstbetrag von CHF 10’100 pro Kind; rund ein Viertel überschreitet CHF 1’600 nicht. Regional zeigen sich klare Unterschiede: In städtischen Kantonen wie Waadt wird der Abzug deutlich häufiger und in grösserem Umfang genutzt als in ländlichen Regionen wie dem Tessin.

Die französische Studie (mit deutscher Zusammenfassung) ist hier abrufbar.