Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 22. - 28 Juli 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 4. Juli 2019 (2C_497/2018): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2006-2009 (Solothurn); Aufrechnung verdeckter Gewinnausschüttungen; vorliegend war streitig, ob die Vorinstanz im Zusammenhang mit als Geschäftsaufwand verbuchten (angeblichen) Steuerberatungsdienstleistungen der B. AG an Kunden der Beschwerdeführerin zu Recht eine gewinnsteuerliche Aufrechnung von nicht geschäftsmässig begründetem Aufwand in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen (Art. 58 Abs. 1 lit. b al. 5 DBG) vorgenommen hat; der Schluss der Vorinstanz nicht zu beanstanden, dass die B. AG der Beschwerdeführerin in den streitbetroffenen Steuerperioden keine Leistungen erbracht hat; folglich erweisen sich die in Frage stehenden gewinnsteuerlichen Aufrechnungen mangels geschäftsmässig begründetem Aufwand als zulässig. Die Rüge der unvollständigen sowie willkürlichen Sachverhaltsfeststellung erweist sich als unbegründet. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.
  • Urteil vom 9. Juli 2019 (2C_616/2018): Amtshilfe DBA Schweiz -Niederlande (NL); das Subsidiaritätsprinzip nach Ziff. XVI lit. a Protokoll zum DBA CH-NL ist vorliegend nicht verletzt und steht der Übermittlung der ersuchten Informationen nicht entgegen. Die Beschwerde wird abgewiesen.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.