Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 10. September 2019 eine Motion angenommen, mit der der Bundesrat damit beauftragt werden soll, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird.

Die Motion «Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuererlassen» (16.3055) sieht ursprünglich vor, den Referenzzinssatz fest an die Marktentwicklung anzubinden und wurde vom Ständerat mit den folgenden Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, die Zinsen in den Bundessteuererlassen dahingehend zu harmonisieren, dass ein allgemeingültiger Verzugs- und Vergütungszins festgelegt wird.

Der Nationalrat hatte die Motion (in seiner ursprünglichen Fassung) bereits am 31. Mai 2017 angenommen.

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