Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 20. - 26. August 2018 publiziert wurden.

  • Urteil vom 2. August 2018 (2C_1042/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2008 (Zürich); Einkommenssteuer; Aufrechnung eines Forderungsverzicht auf das steuerbare Einkommen; ein Forderungsverzicht in Zusammenhang mit der Geschäftsschuld eines selbständig Erwerbenden stellt eine echte Sanierungsleistung und somit Erwerbseinkommen im Sinne des Art. 18 Abs. 1 DBG dar (E. 2.1.); Qualifikation des Verkaufs von Liegenschaften als selbständige Erwerbstätigkeit (Liegenschaftenhändler); Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 30. Juli 2018 (2C_1075/2017): Direkte Bundessteuer und Staats- und Gemeindesteuern 2008 - 2009 (Schwyz); Aufrechnung Gewinnanteil aus Baukonsortium; die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz betreffend Mitgliedschaft in der einfachen Gesellschaft (Baukonsortium) und deren Gewinnverteilung sind nicht willkürlich; Abweisung der Beschwerde des Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 3. August 2018 (2C_548/2018): Direkte Bundessteuer 2011(Aargau); Abgrenzung Liebhaberei vs. selbständige Erwerbstätigkeit in Bezug auf einen nebenberuflich geführten Landwirtschaftsbetrieb.
  • Urteil vom 3. August 2018 (2C_721/2016), amtliche Publikation vorgesehen: Einfuhrsteuer. Die Einfuhr von Werken von Alberto Giacometti durch dessen Erben fällt weder nach altem noch nach neuem Recht unter die steuerbefreiten Einfuhren. Auch die Vereinbarung über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters gebietet hier keine Steuerbefreiung; Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Urteil vom 7. August 2018 (2C_630/2018): Direkte Bundessteuer und Kantons- und Gemeindesteuern 2010 - 2011 (Wallis); Geschäftsverluste; die Verlustverrechnung wurde mangels Ausweis des Verlusts in der Jahresrechnung nicht zugelassen. Abweisung der Beschwerde der Steuerpflichtigen.
  • Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden:

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.