Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK)  stellt sich in einem Schreiben an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vom 28. Juni 2018 insgesamt hinter die vom Ständerat angenommene Steuervorlage 17 (SV 17) (vgl. unseren Beitrag vom 10. Juni 2018). Dies nachdem die Finanzkommission des Nationalrates sich für eine Gegenfinanzierung der SV 17 über die Erhöhung der Mehrwertsteuer aussprach und eine Erhöhung der Lohnbeiträge ablehnte (vgl. unseren Beitrag vom 30. Juni 2018).

Die FDK betont in ihrem Schreiben die inhaltliche und zeitliche Dringlichkeit der Vorlage. In der Sache selbst begrüsst sie die Vorschläge des Ständerats, insbesondere:

  • Die Verknüpfung der SV 17 mit Teilen der AHV-Vorlage, da diese der Steuerreform zum Durchbruch verhelfen könnte;
  • Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden beim Bund auf 70%;
  • Der Anpassung am Kapitaleinlageprinzip mit Augenmass;
  • Dem fakultativen Abzug für Eigenfinanzierung, wobei die Bindung an eine Mindestbesteuerung von der FDK abgelehnt wird.

Die FDK plädiert dafür, dass die Vorlage unbedingt in der Herbstsession 2018 verabschiedet wird, damit die Inkraftsetzung erster Teile der Reform auf den 1. Januar 2019 bzw. ihr Hauptteil auf den 1. Januar 2020 möglich wäre.

Das Schreiben der FDK ist hier abrufbar.