Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) nimmt an ihrer Sitzung vom 24. Mai 2018 das bereits präsentierte Gesamtkonzept für die Steuervorlage 17 (vgl. unseren Beitrag vom 16. Mai 2018) mit 11 zu 1 Stimmen an und schliesst die Detailberatung ab.

Die Kommission beantragt gemäss Medienmitteilung die folgenden Punkte:

  • Börsenkotierte Unternehmen dürfen Kapitaleinlagereserven (KER) nur dann steuerfrei ausbezahlen, wenn sie in der gleichen Höhe steuerbare Dividenden ausschütten.
  • Kantone, an deren Hauptort das kumulierte Steuermass (Kanton, Gemeinde und allfälligen anderen Selbstverwaltungskörper) über den gesamten Tarifverlauf mindestens 13.5% beträgt, dürfen einen Abzug für Eigenfinanzierung (Notional Interest Deduction, NID) einführen.
  • Die Kantone können optionale Steuerermässigungen für Eigenkapital einführen, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt.
  • Qualifizierte Dividenden sollen auf Ebene der Kantone mindestens zu 50% bzw. auf Bundesebene zu 70% besteuert werden.
  • An der zusätzlichen AHV-Finanzierung hat die Kommission gegenüber ihrer letzten Sitzung (vgl. unseren Beitrag vom 16. Mai 2018) nichts mehr geändert. Demnach soll anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen jeder Steuerfranken, der durch die SV 17 auf allen drei Ebenen entfällt, mit einem Franken an die Finanzierung der AHV gegenfinanziert werden (vgl. hierzu auch das Konzept der WAK-S zur Finanzierung der AHV).

Die SV 17 wird am 7. Juni 2018 im Ständerat behandelt.

Weitere Informationen können der Medienmitteilung sowie der Gesetzesfahne mit den Anträgen der WAK-S entnommen werden.