Der Regierungsrat von Basel-Stadt unterbreitete dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eine Vorlage zur Teilrevision des Steuergesetzes zwecks Einführung eines Verfahrens zum direkten Abzug der Steuern vom Lohn (Lohnabzugsverfahren) auf kantonaler Ebene. Der Grosse Rat ist auf die Vorlage nicht eingetreten.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hatte im März 2017 dem Grossen Rat eine Vorlage zur Teilrevision des Steuergesetzes unterbreitet. Ziel war es, ein Verfahren zum Abzug der Steuern vom Lohn von Arbeitnehmenden einzuführen. Damit sollte die vom Grossen Rat entgegen dem Willen des Regierungsrats überwiesene Motion Rudolf Rechsteiner (SP) betreffend «automatisierter freiwilliger Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn» umgesetzt werden (vgl. hierzu auch unseren Beitrag vom 11. Mai 2017)

Die Vorlage für das Lohnabzugsverfahren (Geschäftsnummer 17.0347) wurde zunächst von der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt beraten und dessen Mehrheit beantragte dem Grossen Rat, auf das Geschäft einzutreten, d.h. der Beschlussvorlage zuzustimmen (der Ratschlag der WAK und der Gesetzesentwurf des Regierungsrates zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes vom 15. März 2017 sind hier abrufbar).

Der Grosse Rat ist der Empfehlung der WAK in seiner Sitzung vom 6. Dezember 2017 nicht gefolgt und ist mit 47 zu 48 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage (knapp) nicht eingetreten. Das Geschäft 17.0347 ist damit erledigt.

Vgl. hierzu das Beschlussprotokoll des Grossen Rates vom 6. Dezember 2017 (Ziff. 5).