Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2018 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- und Rückerstattungszinssatz bleibt unverändert.

Die Zinsen bewegen sich unverändert auf einem historisch tiefen Niveau. Das EFD hat deshalb entschieden, den Vergütungszinssatz bei 0% zu belassen. Der Verzugs-/Rückerstattungszinssatz bleibt ebenfalls unverändert bei 3%.

Die Zinssätze sind im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer festgelegt. Erholen sich die Zinssätze, ist der Vergütungszins wieder anzuheben.

Die Medienmitteilung vom 2. Oktober 2017 ist hier abrufbar.