Mit der am 13. Juni 2017 eingereichten Motion «Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz!» beauftragt der Motionär den Bundesrat (Finanzdepartement) die heute im grenzüberschreitenden Einkaufsverkehr bestehenden Einnahmelücken bei der Mehrwertsteuer zu schliessen.

Mit der von Ständerat Peter Hegglin beim Bundesrat eingereichten Motion 17.3428 «Stopp der Zoll- und Steuerfreizone rund um die Schweiz!» sollen laut dem Motionär mit den Nachbarstaaten Regelungen definiert werden, um entweder mit informatikgestützten Mitteln beim Grenzübertritt die im Einkaufsland geltende Mehrwertsteuer zurückzuerstatten und die im Einfuhrland geltende aufzurechnen oder die Mehrwertsteuer nicht mehr zurückzuerstatten, sondern eine aufgrund von Einkaufserhebungen abgeleitete Summe dem Nachbarstaat zu überweisen.

Begründet wird die Motion mit der globalen Vernetzung, wonach diese nach Ansicht des Motionärs auch beim privaten Konsum immer mehr zu nimmt. Notwendige Einkäufe würden zu einem immer grösseren Teil in entfernteren Detailhandelszentren oder online getätigt. Dabei spielten die Staatsgrenzen eine immer untergeordnetere Rolle. Mit dem „Einkaufstourismus“ gehen der Schweizer Volkswirtschaft Milliarden an Einnahmen verloren, man spricht heute von über 10 Milliarden Franken oder 11 Prozent der gesamten Detailhandelsumsätze.

In der bundesrätlichen Stellungnahme vom 30. August 2017 beantragte der Bundesrat die Abweisung der Motion u.a. darum, weil die Verwaltung die vom Motionär angeführten Zahlen über den Steuerausfall und volkswirtschaftlichen Schaden nicht bestätigen kann, da zum Teil keine Statistiken dazu bestehen.

Mit Ordnungsantrag vom 19. September 2017 wird nun die Motion der zuständigen ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) zur Vorprüfung überwiesen.