Der Bundesrat hat am 21. Juni 2017 das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Amtshilfeabkommens im Zollbereich mit den USA eröffnet. Das Abkommen ist Voraussetzung für den Abschluss eines allfälligen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates vom 21. Juni 2017 sieht das Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA eine bilaterale Zusammenarbeit sowie einen Informationsaustausch zur Verhütung, Untersuchung und Aufdeckung von Zollwiderhandlungen vor. Der Entwurf des Abkommens regelt das Verfahren für das Einreichen und die Erledigung von Amtshilfeersuchen und enthält Bestimmungen über Vertraulichkeit und Verwendung der Informationen.

Zudem sollen mit dem Abkommen die Voraussetzungen für eine gegenseitige Anerkennung der zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen («C-TPAT» = Customs-Trade Partnership Against Terrorism und «AEO» = Authorised Economic Operator) und damit für eine vereinfachte Zollbehandlung geschaffen werden.

Der Bundesrat hat u.a. die nachfolgenden Vernehmlassungsunterlagen veröffentlicht:

Die Medienmitteilung des Bundesrates mit weiteren Informationen und Unterlagen ist hier abrufbar.