Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2017 die Änderungen des Tabaksteuergesetzes angenommen.

Gemäss der Botschaft vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Geschäft des Bundesrates; 16.051) soll die Vollzugszuständigkeit innerhalb der Zollverwaltung angepasst werden und das Gesetz um den den Begriff Wasserpfeifentabak ergänzt werden.

Der Ständerat (zweitbehandelnder Rat) hat in seiner Sitzung vom 28. Februar 2017

die Änderungen des Tabaksteuergesetzes mit 41 Stimmen (Einstimmigkeit) bei 0 Enthaltungen angenommen.

Die Wortprotokolle des Ständerates sind hier abrufbar. Die entsprechenden Gesetzesfahnen sind hier abrufbar.