Der Bundesrat will auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten.

Gemäss Medienmitteilung vom 21. Juni 2019 will der Bundesrat auf die Verpflichtung zur Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung verzichten und in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichten. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 21. Juni 2019 die Vernehmlassung eröffnet.

  • Bei der elektronischen Steuererklärung soll sowohl auf auf Kantons- wie auch auf Bundesebene auf die Unterschrift verzichtet werden können.
  • Im Bereich der indirekten Steuern auf Bundesebene (Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Mehrwertsteuer) sowie im Bereich der internationalen Amtshilfe soll der Bundesrat die betroffenen Personen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichten können.

Hierdurch soll die Digitalisierung vorangetrieben und die vom Parlament überwiesene Motion Schmid (17.3371) umgesetzt werden, welche die Pflicht zur Unterzeichnung der Steuererklärung beseitigen möchte.

Die entsprechenden Unterlagen, u.a. der erläuternder Bericht zum Vernehmlassungsverfahren betreffend das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich und das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich sind hier abrufbar.