Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2017 beschlossen, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAG) auf den 1. Dezember 2017 in Kraft zu setzen (vgl. auch unseren Beitrag vom 1. Oktober 2017 betreffend ALBAV). Die Inkraftsetzung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte vom 27. Januar 2016 (ALBA-Vereinbarung) soll ebenfalls im Dezember erfolgen.

Die Referendumsfrist ist am 5. Oktober 2017 ungenutzt abgelaufen, womit multinationale Unternehmen in der Schweiz verpflichtet werden, ab dem Steuerjahr 2018 erstmals einen länderbezogenen Bericht zu erstellen. Die Schweiz und ihre Partnerstaaten werden somit ab 2020 die länderbezogenen Berichte austauschen.

Weiter hat der Bundesrat eine Liste verabschiedet mit den Ländern, mit denen die Schweiz länderbezogene Berichte austauschen wird. Die ALBA-Vereinbarung ist jedoch erst anwendbar, wenn auch der andere Staat die Schweiz auf seiner Liste aufgeführt hat.

Für die Steuerperioden der Jahre 2016 und 2017 können Konzerne freiwillig einen länderbezogenen Bericht einreichen. Der Bundesrat hat diesbezüglich eine Erklärung zum Amtshilfeübereinkommen verabschiedet, womit das Amtshilfeübereinkommen und die darin enthaltenen Garantien für die Steuerjahre 2016 und 2017 anwendbar sind.

Die Medienmitteilung und weitere Unterlagen sind hier abrufbar.