Der Nationalrat hat am 18. September 2018 die Botschaft betreffend das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen beraten.

Gemäss der Botschaft vom 16. November 2016 zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen setzt der Bundesrat die Motion Luginbühl «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen» (14.3450) um. Gemäss dieser Motion wird eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der steuerlichen Behandlung von Bussen und anderen finanziellen Sanktionen mit Strafzweck bei Unternehmen gefordert. Die betreffenden Aufwendungen sollen im Gegensatz zu Gewinnabschöpfungen ohne Strafzweck steuerlich nicht abziehbar sein. Diese Ziele sollen mit einer Änderung des DBG und des StHG erreicht werden. Ebenfalls in der Vorlage enthaltenen sind Regelungen betreffend die Nichtabzugsfähigkeit von Bestechungszahlungen an Private und von Aufwendungen, die Straftaten ermöglichen oder als Gegenleistung für die Begehung von Straftaten erfolgen.

Die Botschaft wurde bereits am 7. März 2018 vom Ständerat angenommen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 18. September 2018 mit Abweichungen angenommen.

Das gesamte Parlamentarische Geschäft (16.076) sowie die Wortprotokolle des Ständerates und des Nationalrates sind hier abrufbar.