Tabea Lorenz – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 28. Dezember 2018 die Steuermäppchen 2018 aufgeschaltet.
Peter von Burg – Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat am 15. Februar 2018 eine Fachmitteilung betreffend Anpassung des Rundschreibens zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung des Eigenheims veröffentlicht. Das Rundschreiben wurde an die neuere Rechtsprechung angepasst.
Philipp Roth – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 29. Dezember 2017 die Steuermäppchen 2017 aufgeschaltet.
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 ein Postulat betreffend die Besteuerung von Grundstücken im Geschäftsvermögen mit unterschiedlicher Eigentümerschaft angenommen.
Tabea Lorenz – Der Bundesrat hat am 15. November 2017 die Botschaft zu einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Kosovo auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verabschiedet.
Tabea Lorenz – Das kantonale Steueramt Zürich hat das Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Nutzniessungen, Wohnrechten, Dienstbarkeiten, Grundlasten und vorgemerkten persönlichen Rechten an die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung angepasst.
Tabea Lorenz – Das Bundesgericht hebt einen angefochtenen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern auf und hält fest, dass die Kompetenz zur Besteuerung des latenten Steuersubstrats auch bei reinvestitionsnahen Handänderungen, d.h. bei einer Veräusserung des Ersatzobjekts innert kurzer Zeit, dem Zuzugskanton zusteht (Einheitsmethode).
Philipp Roth – Der Nationalrat ist auf die Vorlage des Bundesrates nicht eingetreten, die für die Besteuerung von Wertzuwachsgewinnen, die bei der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken erzielt werden, bei der Einkommenssteuer eine Rückkehr zur Praxis vorsah, wie sie bis 2011 galt.
Philipp Roth – Der Zürcher Regierungsrat hat dem Kantonsrat beantragt, dass Unternehmen im Kanton Zürich ihre Geschäftsverluste künftig bei der Grundstückgewinnsteuer der Gemeinden anrechnen können.
Philipp Roth – Das Schweizer Bundesgericht hat am 28. April 2017 zwei zur amtlichen Publikation vorgesehene Entscheide sowie eine Medienmitteilung betreffend die Abzugsfähigkeit der Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypothekenauflösung publiziert.
Philipp Roth – Die Mindestaufenthaltsdauer bei der Ersatzbeschaffung von Eigenheimen stellt ein wesentliches Tatbestandselement der Grundstückgewinnsteuer dar und kann nicht in einer Verwaltungsverordnung festgelegt werden. Das Bundesgericht hebt den angefochtenen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich auf und hält fest, dass die Anwendung eines Rundschreibens der Finanzdirektion des Kantons Zürich betreffend den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffungen hinsichtlich der darin festgelegten Mindestaufenthaltsdauer dem Legalitätsprinzip entgegensteht.
Der Nationalrat nimmt in seiner Sitzung vom 27. Februar 2017 ein Postulat zum Abbau von Regulierungskosten mittels formeller Harmonisierung von Verfahren, Fristen und Zahlungsintervallen im Unternehmenssteuerbereich an.