Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaften betreffend die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden verabschiedet.

Gemäss der Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) vom 6. November 2019 setzt die Protokolle die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.

Alle Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt.

  • Das Abkommen mit Neuseeland wurde darüber hinaus mit einer Schiedsklausel ergänzt.
  • Das Protokoll mit den Niederlanden präzisiert zudem den Begriff der Vorsorgeeinrichtung und schafft ein nicht ausschliessliches Recht des Quellenstaates zur Besteuerung der Renten und Ruhegehälter.

Die Medienmitteilung des Bundesrates sowie die entsprechenden Dokumente (Botschaften, Bundesratsbeschlüsse und die Änderungsprotokolle) sind hier abrufbar.