Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland und Korea verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen DBA um. Zudem wird eine Schiedsklausel in das DBA mit Irland aufgenommen. Beide Botschaften wurden an die eidgenössischen Räte überwiesen.

Die Änderungsprotokolle enthalten eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass die DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Das Abkommen mit Irland wird überdies mit einer Schiedsklausel ergänzt, die für mehr Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen sorgt.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Die Medienmitteilung und die entsprechenden Dokumente (Änderungsprotokolle, Botschaften zu den Änderungsprotokollen sowie die diesbezüglichen Bundesbeschlüsse) hierzu sind hier abrufbar.