Die Botschaft vom 9. Mai 2018 betreffend eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) wurde vom Ständerat mit Abweichungen zum Entwurf angenommen.

Der Ständerat hat am  13. Juni 2019 das parlamentarische Geschäft «Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» (18.050) mit Abweichungen zum vorangehenden Beschluss des Nationalrates angenommen.

Das parlamentarische Geschäft mit weiteren Informationen kann hier abgerufen werden.