Übersicht über die steuerrechtlichen Entscheide des Schweizer Bundesgerichts, die in der Woche vom 10. - 16 Juni 2019 publiziert wurden.

  • Urteil vom 31. Mai 2019 (2C_444/2018): X. hatte sich 1989 in der Schweiz abgemeldet und war nach Kenia ausgewandert. Er gründete 1995 eine GmbH in Genf und war dort angestellt. 2015 wurde rechtskräftig festgestellt, dass er ab 2001 in Genf ansässig war. Vorfrage der Verjährung bei versuchter sowie vollendeter Steuerhinterziehung (inkl. Berücksichtigung des lex mitior-Prinzips); Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Steuerhinterziehung sowie Frage des Erfüllens des jeweiligen subjektiven Tatbestandes hierzu. Zur Abgrenzung der vollendeten zur versuchten Steuerhinterziehung ist vorliegend die Frage relevant, ob die Einleitung eines ordentlichen Veranlagungsverfahrens noch möglich ist (Veranlagungsverjährung). Die diesbezügliche Fünfjahresfrist steht auch dann still, wenn ein Verfahren betreffend Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit läuft und diese bestritten ist (Subsumtion unter Art. 120 Abs. 2 lit. a DBG). Für die früheren Steuerperioden, in denen die Veranlagungsverjährung bereits eingetreten ist, ist vorliegend aufgrund der Umstände davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige zumindest hätte abklären müssen, ob er in der Schweiz persönlich zugehörig ist, weshalb die (fahrlässige) vollendete Steuerhinterziehung erfüllt ist. Für die späteren Steuerperioden ohne Veranlagungsverjährung besteht hingegen keine Strafbarkeit, da ein fahrlässiger Versuch nicht möglich ist.

Nichteintretensentscheide / unzulässige Beschwerden

Die Auflistung der Entscheide erfolgt chronologisch anhand des Publikationsdatums.