Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Ecuador auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist am 17. April 2019 in Kraft getreten.

Das Änderungsprotokoll passt die Amtshilfeklausel dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage an (vgl. unseren Beitrag vom 22. April 2018).

Die neuen Bestimmungen sind auf Auskunftsersuchen für Steuerjahre anwendbar, die am 1. Januar 2020 beginnen.

Die Medienmitteilung des SIF ist hier abrufbar.