Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft hat ihre Steuerpraxis (BLStPra) Ausgabe März 2019 publiziert.

Die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft widmet sich in der publizierten BLStPra Ausgabe März 2019 den folgenden Entscheiden:

  • Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 14. November 2018: Nachweis der Verlegung des Wohnsitzes. Die endgültige Lösung der Bindungen zum bisherigen Wohnsitz muss nachgewiesen werden. Es reicht dabei nicht, nur einzelne Punkte herauszugreifen, isoliert zu betrachten und mittels Argumenten untermauern oder entkräften zu wollen. Massgebend ist immer eine Gesamtbetrachtung aller objektiven und äusseren Umstände, aus denen sich der Lebensmittelpunkt erkennen lässt. Dabei spielt die Diskrepanz zwischen den zwei konkurrierenden Wohnsituationen eine gewichtige Rolle. Ebenso stellt die unveränderte Anmeldung aller Fahrzeuge am bisherigen Wohnort ein gewichtiges Indiz dar. Zudem ausschlaggebend wirkt sich die Feststellung der Steuerbehörde des behaupteten neuen Wohnsitzes aus, dass es sich bei diesem Ort nur um ein Scheindomizil handle und auf einen Steueranspruch deshalb verzichtet würde.
  • Entscheid des Steuergerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 2. November 2018: Abzug von Vermögensverwaltungskosten. Der Abzug von Vermögensverwaltungskosten setzt einen Gewinnungskostencharakter voraus. Dies bedeutet, dass die Auslagen zwangsläufig einen direkten Zusammenhang mit steuerbaren Vermögenserträgen bzw. mit der Erhaltung des Vermögens aufweisen müssen. Dieser steuermindernde Nachweis muss die steuerpflichtige Person als beweisbelastete Partei beibringen. Eine blosse Aufteilung in mehrwertsteuerpflichtige und nicht mehrwertsteuerpflichte Leistungen der Bank genügt allein nicht, sondern nur eine konkrete Aufstellung der einzeln erbrachten Leistungen.

Die BLStPra Ausgabe März 2019 ist hier abrufbar.