Nach Auffassung des Bundesrats bietet die Vorlage eine ausgewogene Lösung für zwei drängende Probleme. Sie sichert Arbeitsplätze und Steuereinnahmen und stärkt gleichzeitig die AHV. Der Bundesrat empfiehlt daher das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF, vormals SV17) zur Annahme.

Gemäss der Medienmitteilung der ESTV vom 18. Februar 2019 trägt die neue Vorlage der Kritik an zwei 2017 abgelehnten Vorlagen Rechnung: Die Anliegen der Städte und Gemeinden werden berücksichtigt, und die steuerlichen Mehrbelastungen und Erleichterungen sind ausgewogener. Die Zusatzfinanzierung der AHV schafft einen sozialen Ausgleich für die steuerliche Entlastung der Unternehmen.

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