Am 24. Januar 2019 haben die Schweiz und Ukraine ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.

Das Änderungsprotokoll zum DBA mit der Ukraine setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um und passt das DBA zudem an die aktuelle Vertragspolitik der beiden Staaten an.

Bei der Dividendenbesteuerung genügt inskünftig eine qualifizierte Beteiligung von 10% (vorher 20%). Ausserdem sind die an die Nationalbank oder an die Vertragsstaaten bezahlten Dividenden nur im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig. Schliesslich ist neu sowohl auf Zinsen als auch auf Lizenzgebühren ein Residualsteuersatz von 5% vorgesehen.

Das Änderungsprotokoll enthält weiter eine Missbrauchsklausel und eine Schiedsklausel. Das Abkommen beinhaltet schliesslich eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.