Am 4. Januar 2019 ist das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien in Kraft getreten und ist ab 1. Januar 2020 anwendbar.

Gemäss einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 14. Januar 2019 regelt das Steuerinformationsabkommen (SIA, Tax Information Exchange Agreement) den Informationsaustausch auf Anfrage und ist das zehnte in Kraft stehende SIA der Schweiz.

Die Abkommensbestimmungen sind auf Auskunftsersuchen für Steuerjahre mit Beginn ab 1. Januar 2020 anwendbar.

Zudem wurde mit Brasilien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet, das sich sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet (vgl. unseren Beitrag vom 8. September 2018).