Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat am 4. Januar 2019 eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der die Anzahl der Eingaben, die Zahl der erledigten bzw. der noch zu bearbeitenden Fälle, die angefallenen Nachsteuern, das nachdeklarierte Vermögen und der Durchschnittsertrag pro Fall der im 2018 erledigten Selbstanzeigen publiziert werden.

Demnach sind im Jahre 2018 insgesamt 7'250 Eingaben und somit nochmals deutlich mehr als im Vorjahr (6'200) eingegangen. Die Zunahme wird auf das Inkrafttreten des grenzüberschreitenden Automatischen Informationsaustauschs (AIA) zurückgeführt. Nachdeklariert wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben, Wertschriftendepots sowie ausländische Liegenschaften. In vielen Fällen geht es dabei um vergleichsweise kleine Beträge. Das kantonale Steueramt konnte 5'000 Fälle (verglichen mit 3'800 im Vorjahr) bearbeiten und abschliessen.

Die 2018 erledigten Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund CHF 98 Millionen und dem Bund rund CHF 24 Millionen an Nachsteuern ein. Diese Erträge basieren auf nachdeklarierten Einkommen von CHF 260 Millionen und auf nachhaltig aufgedeckten Vermögen von CHF 1.483 Milliarden. Der Durchschnittsertrag für den Kanton und die Gemeinden ist im 2018 gesunken und zwar von CHF 22‘000 auf CHF 19‘500.

Im Dezember 2018 hat das Steueramt erstmals vom Bund die aus dem Ausland gemeldeten AIA-Daten erhalten. Das Steueramt wird vorerst die wichtigsten Meldungen aus den 347‘000 erhaltenen Meldungen prüfen.

Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.