Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet.

Gemäss einem Bericht des Bundesrates «Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger-Technologie und Blockchain in der Schweiz» vom 7. Dezember 2018 gehören die Distributed Ledger-Technologie (DLT) und die Blockchain-Technologien zu den bemerkenswerten und potenziell vielversprechenden Entwicklungen der Digitalisierung.

In diesem Bereich will der Bundesrat die Voraussetzungen weiter verbessern und bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und Blockchain-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann.

Der Bericht des Bundesrats bietet eine Auslegeordnung relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen und legt den Handlungsbedarf dar und legt dem Bericht die folgenden Grundsätze zugrunde:

  • Die Politik soll für optimale, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen sorgen, während die Präferenzen des Marktes und der Gesellschaft entscheiden sollen, welche Technologien sich durchsetzen werden;
  • die Schweiz soll ihren bewährten und ausgewogenen Rechtsrahmen nicht grundsätzlich in Frage stellen, aber bei Bedarf rasch gezielte Anpassungen vornehmen, wo es im Hinblick auf DLT-/Blockchain-Anwendungen Lücken oder Hindernisse gibt;
  • die Schweiz soll weiterhin einen prinzipienbasierten und technologieneutralen Rechtsetzungs- und Regulierungsansatz verfolgen, jedoch bei Bedarf auch Ausnahmen zulassen; dabei sind die Regeln möglichst wettbewerbsneutral zu gestalten;
  • die Schweiz soll sich gegenüber DLT-/Blockchain-Unternehmen mittels Rechtssicherheit, effizienter Regulierung und guter Reputation als attraktiver Standort positionieren, wobei die Nutzung innovativer Technologien für betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten oder zur Umgehung des regulatorischen Rahmens nicht toleriert wird; und
  • die Schweizer Behörden sollen sich gegenüber neuen Technologien und Innovation wie u.a. Blockchain und DLT offen positionieren und einen regelmässigen Dialog mit der Branche pflegen.

Der Bericht des Bundesrates basiert auf den Analysen der vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) im Januar 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe «Blockchain / ICO».

Die Medienmitteilung vom 14. Dezember 2018, der Bericht des Bundesrates sowie der Bericht der Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu «Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und Crowdfunding» sind hier abrufbar.