Die Motion «Gebühren auf Bundesebene. Einhaltung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips» wurde von beide parlamentarischen Räten angenommen.

Gemäss der Motion «Gebühren auf Bundesebene. Einhaltung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips» (18.3303) von Nationalrat Alois Gmür wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Anpassungen der allgemeinen Gebührenverordnung (AllgGebV) vorzunehmen, damit bei der Festsetzung oder Erhöhung von Gebühren auf Bundesebene das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip hinreichend Beachtung finden und der Preisüberwacher bei Gebührenfestlegungen auf Bundesebene regelmässig und rechtzeitig angehört wird.

Der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt. Der Nationalrat hat die Motion bereits in seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 angenommen. Der Ständerat hat die Motion in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2018 ebenfalls angenommen.