Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Pakistan ist am 29. November 2018 in Kraft getreten.

Wie der Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom 3. Dezember 2018 zu entnehmen ist, trat das neue DBA zwischen der Schweiz und Pakistan am 29. November 2018 in Kraft. Es ersetzt das bestehende Abkommen zwischen den beiden Staaten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2019 angewendet.

Die Schweiz und Pakistan haben das neue DBA am 21. März 2017 in Islamabad unterzeichnet. Es ist nach Abschluss des Genehmigungsprozesses in beiden Vertragsstaaten am 29. November 2018 in Kraft getreten.

Das DBA enthält unter anderem Verbesserungen im Bereich der Besteuerung von Dienstleistungsentgelten und von Gewinnen aus der Veräusserung von massgebenden Beteiligungen. Diese Regeln fördern den wirtschaftlichen Austausch im bilateralen Verhältnis. Es beinhaltet zudem eine Schiedsklausel, die garantieren soll, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Das Abkommen weist ausserdem eine Bestimmung über den Informationsaustausch gemäss dem internationalen Standard sowie eine Missbrauchsbestimmung gemäss dem Mindeststandard des BEPS-Projekts der G20/OECD auf.

Die Medienmitteilung sowie die Dokumente hierzu sind hier abrufbar.