Ab dem 1. Januar 2019 erhebt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen. Die ESTV vereinfacht mit dem Portal ESTV SuisseTax «Abgabe Radio TV» die Entrichtung der Unternehmensabgabe.

ESTV SuisseTax bietet zudem die Möglichkeit, Unternehmensabgabegruppen oder Zusammenschlüsse von autonomen Dienststellen von Gemeinwesen online zu beantragen. Gewinnschwache Unternehmen können sich zudem die Abgabe rückerstatten lassen.

Das Portal ESTV SuisseTax «Abgabe Radio TV» ist hier abrufbar.