Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 beschlossen, den Austausch der länderbezogenen Berichte auf weitere Staaten auszuweiten. Zudem hat er eine Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV) verabschiedet.

Die rechtlichen Grundlagen für den Austausch länderbezogener Berichte sind für die Schweiz am 1. Dezember 2017 in Kraft getreten. Am gleichen Tag meldete die Schweiz der OECD diejenigen 108 Länder, mit welchen sie länderbezogene Berichte austauschen wird. Dabei handelt es sich um alle Staaten, die die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) unterzeichnet haben oder die am 1. Dezember 2017 Mitglied des Inclusive Framework on BEPS waren.

Da seit dem 1. Dezember 2017 weitere Staaten die ALBA-Vereinbarung unterzeichnet haben oder dem Inclusive Framework on BEPS beigetreten sind, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 beschlossen, im Dezember 2018 bei der OECD eine aktualisierte Länderliste einzureichen. Die Liste soll zum Zeitpunkt der Überreichung alle Länder enthalten, welche die oben erwähnten Kriterien erfüllen.

Weiter hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne vom 29. September 2017 (ALBAV) beschlossen, weil die aktuelle Verordnung in Art. 2 auf die Leitlinien der OECD vom 6. September 2017 verweist. In der Zwischenzeit wurden diese Leitlinien mit weiteren technischen Antworten für die Erstellung und den Austausch der länderbezogenen Berichte ergänzt und überarbeitet. Die Änderung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.

Die Medienmittelung des Bundesrates sowie weitere Unterlagen sind hier abrufbar.