Das Parlament hat in der Schlussabstimmung eine Gesestzesvorlage zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes angenommen, nach welcher der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration einer verrechnungssteuerbelasteten Leistung in der Steuererklärung nicht mehr verwirkt, wenn eine Nachdeklaration erfolgt oder die Steuerbehörde die Leistung aufrechnet.

Vorausgesetzt ist, dass die Nachdeklaration oder Aufrechnung vor Ablauf der Frist für die Einsprache gegen die Veranlagung erfolgt und die ursprüngliche Nichtdeklaration fahrlässig war. Damit soll vermieden werden, dass bei fahrlässiger Nichtdeklaration eine Doppelbelastung durch die Einkommenssteuer und die Verrechnungssteuer entsteht. Der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer bleibt gewahrt (vgl. unseren Beitrag vom 22. September 2018).

Mit der Vorlage wird auch dem Anliegen der Motion von Daniela Schneeberger «Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer» (16.3797) Rechnung getragen (vgl. unseren Beitrag vom 22. September 2018).

Der Schlussabstimmungstext sowie das gesamte Parlamentarische Geschäft mit weiteren Unterlagen ist hier abrufbar.