Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 24. September 2018 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Sambia angenommen

Gemäss dem Geschäft des Bundesrates (18.039) wird den beiden parlamentarischen Räten ein neues DBA zwischen der Schweiz und Sambia zur Annahme vorgelegt. Das neue DBA zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung ersetzt das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 1954, das bisher auf die Schweiz und Sambia Anwendung fand.

Das neue DBA mit Sambia trägt den Entwicklungen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung und sieht namentlich eine Missbrauchsklausel, eine Schiedsklausel und eine Amtshilfeklausel vor (vgl. unseren Beitrag vom 22. April 2018).

Der Ständerat hat (als erstbehandelnder Rat) das DBA resp. den Bundesbeschluss über die Genehmigung eines neuen DBA zwischen der Schweiz und Sambia in seiner Sitzung vom 24. September 2018 mit 42 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Die Botschaft sowie weitere Unterlagen sind hier abrufbar.