Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 10. September 2019 eine Motion angenommen, mit der der Bundesrat damit beauftragt werden sollte, dem Parlament eine Änderung des DBG und des StHG zu unterbreiten, sodass bei den rückkaufsfähigen Rentenversicherungen der Säule 3b die Rückkaufssumme (zu Lebzeiten) und die Prämienrückgewähr (nach dem Todesfall) mit dem tatsächlichen Ertragsanteil besteuert werden (Abkehr von der unsachgemässen 40-Prozent-Regel).

Die Motion «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» (12.3814) wurde vom Ständerat mit den folgenden Änderungen angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des DBG und des StHG zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken.

Der Nationalrat hatte die Motion bereits am 16. September 2014 angenommen.

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