Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beantragt, dass im Ausland verhängte Bussen und Geldstrafen unter gewissen Bedingungen steuerlich abzugsfähig sein sollen.

Gemäss Medienmitteilung vom 15. August 2018 beantragt die Kommissionsmehrheit die steuerliche Abzugsfähigkeit von ausländischen Bussen,

  • wenn sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen,
  • wenn sie eine Handlung sanktionieren, die in der Schweiz nicht sanktionierbar wäre, und
  • wenn sie das Höchstmass übersteigen, welches das schweizerische Recht für den betreffenden Rechtverstoss vorsieht.

Die Kommissionsmehrheit will damit dem Umstand Rechnung tragen, dass im Ausland gesprochene Bussen auch willkürliche und politisch motivierte Komponenten enthalten können.