Die Schweiz hat mit Deutschland eine Konsultationsvereinbarung betreffend die Behandlung von Hinterbliebenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge des öffentlichen Dienstes vereinbart.

Mit einer Medienmitteilung vom 17. August 2018 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) den Abschluss einer Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland bekannt gegeben. Die Konsultationsvereinbarung  betrifft die Behandlung von Hinterbliebenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge des öffentlichen Dienstes unter dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Die Konsultationsvereinbarung sowie das gesamte Dossier zum DBA mit Deutschland sind hier abrufbar.