In einem Bericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) spricht sich die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) für eine Gegenfinanzierung der Steuervorlage 17 (SV 17) über die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) aus und lehnt eine Erhöhung der Lohnbeiträge ab.

Gemäss der Medienmitteilung vom 27. Juni 2018 spricht sich die FK-N für die folgenden Massnahmen aus:

  • Mit 13 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) plädiert die FK-N für die Finanzierung der SV17 über eine Erhöhung der MWST und damit gegen die vom Ständerat beschlossene Anhebung der Lohnbeiträge. Die Mehrheit der FK-N will die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zusätzlich belasten und spricht sich gemäss Medienmitteilung dafür aus, dass sich jeder an der Gegenfinanzierung beteiligen soll, was mit der Erhöhung der MWST erreicht werden kann.
  • Keine Mehrheit fand gemäss Medienmitteilung ein Antrag, der in Erwartung mittelfristig gesteigerter Steuereinnahmen die Gegenfinanzierung durch Bundesbeiträge sicherstellen wollte.
  • Zudem hat sich die FK-N mit der Frage befasst, ob die Vorlage geteilt werden soll. Mit 13 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) sprach sich die FK-N schliesslich für die Teilung der Vorlage in ein «Bundesgesetz über die Steuervorlage 17» (Entwurf 1) und in ein «Bundesgesetz über die AHV-Finanzierung» (Entwurf 2) aus. Die beiden Gesetze sollen nur in Kraft treten können, wenn beide in einer allfälligen Volksabstimmung angenommen werden. Die Minderheit der FK-N möchte in diesem Punkt hingegen dem Ständerat folge leisten, der nur eine (gemeinsame) Vorlage vorsieht.

Die Medienmitteilung der FK-N ist hier abrufbar (vgl. hierzu auch den NZZ-Artikel vom 27. Juni 2018 sowie zur bisherigen parlamentarischen Debatte unseren Beitrag vom 10. Juni 2018).